Röttenbach - München - 14.02.19 Der Landeswahlleiter hat heute das vorläufige Wahlergebnis zum Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ bekannt gegeben. Demnach haben sich von 9.494.510 Stimmberechtigten 1.745.383 eingetragen. Das entspricht 18,4% der Stimmberechtigten.
Vorläufiges Energebnis von Röttenbach
In Röttenbach haben sich von 2.264 Stimmberechtigten 401 (17,7%) eingetragen.
So viele Stimmen wurden in den einzelnen Bezirken für das Volksbegehren abgegeben:
Regierungsbezirke | Stimmberechtigte | Stimmen | Prozent | |
1 | Oberbayern | 3 210 257 | 652 971 | 20,3% |
2 | Niederbayern | 936 512 | 130 213 | 13,9% |
3 | Oberpfalz | 851 965 | 133 973 | 15,7% |
4 | Oberfranken | 840 193 | 140 210 | 16,7% |
5 | Mittelfranken | 1 276 179 | 263 291 | 20,6% |
6 | Unterfranken | 1 016 055 | 179 613 | 17,7% |
7 | Schwaben | 1 363 349 | 245 112 | 18,0% |
B a y e r n | 9 494 510 | 1 745 383 | 18,4% |
Quelle: https://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_rettet_die_bienen_vorl.htm
Wie geht es weiter? - Verfahren im Landtag
Rechtsgültige Volksbegehren hat der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach Feststellung des Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss mit einer Stellungnahme der Staatsregierung dem Landtag zu unterbreiten. Dieser muss es dann innerhalb von drei Monaten behandeln.
Dabei hat der Landtag folgende Möglichkeiten:
Er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an.
Dann entfällt ein Volksentscheid. Ausnahme: bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen bedarf der Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags und es muss in jedem Fallein Volksentscheid durchgeführt werden
Er lehntden Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab.
Dann ist der Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Zusätzlich hat der Landtag in diesem Fall die Möglichkeit, dem Volk einen eigenen Alternativ-Gesetzentwurf zur Entscheidung mit vorzulegen.