14.02.2019
Vorläufige Endergebnisse Volksbegehren "Rettet die Bienen"

Röttenbach - München - 14.02.19 Der Landeswahlleiter hat heute das vorläufige Wahlergebnis zum Volksbegehren "Artenvielfalt & Naturschönheit in Bayern“ bekannt gegeben. Demnach haben sich von 9.494.510 Stimmberechtigten 1.745.383  eingetragen. Das entspricht 18,4% der Stimmberechtigten.
Vorläufiges Energebnis von Röttenbach
In Röttenbach haben sich von 2.264 Stimmberechtigten 401 (17,7%) eingetragen.

So viele Stimmen wurden in den einzelnen Bezirken für das Volksbegehren abgegeben:

Regierungsbezirke

 Stimmberechtigte

Stimmen

   Prozent

1

 Oberbayern

3 210 257

  652 971

 20,3%

2

 Niederbayern

  936 512

  130 213

 13,9%

3

 Oberpfalz

  851 965

  133 973

 15,7%

4

 Oberfranken

  840 193

  140 210

 16,7%

5

 Mittelfranken

1 276 179

 263 291

 20,6%

6

 Unterfranken

1 016 055

  179 613

 17,7%

7

 Schwaben

1 363 349

  245 112

 18,0%

B a y e r n

9 494 510

 1 745 383

18,4%

Quelle: https://www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_rettet_die_bienen_vorl.htm

Wie geht es weiter? - Verfahren im Landtag

Rechtsgültige Volksbegehren hat der Ministerpräsident innerhalb von vier Wochen nach Feststellung des Ergebnisses durch den Landeswahlausschuss mit einer Stellungnahme der Staatsregierung dem Landtag zu unterbreiten. Dieser muss es dann innerhalb von drei Monaten behandeln.

Dabei hat der Landtag folgende Möglichkeiten:

Er nimmt den Gesetzentwurf des Volksbegehrens unverändert an.

Dann entfällt ein Volksentscheid. Ausnahme: bei verfassungsändernden Gesetzentwürfen bedarf der Beschluss der Mehrheit von zwei Dritteln der gesetzlichen Mitgliederzahl des Landtags und es muss in jedem Fallein Volksentscheid durchgeführt werden

Er lehntden Gesetzentwurf des Volksbegehrens ab.

Dann ist der Gesetzentwurf dem Volk zur Entscheidung vorzulegen. Zusätzlich hat der Landtag in diesem Fall die Möglichkeit, dem Volk einen eigenen Alternativ-Gesetzentwurf zur Entscheidung mit vorzulegen.