Neubau der Weißenburger Straße mit Ortsmittelpunkt März 2019

04.08.2019
Abschaffung der Straßenausbaubeiträge - Härtefallkommission nimmt ihre Arbeit auf

Röttenbach - September 2019 - Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sog. Straßenausbaubeiträge abgeschafft.

Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden. Dafür stehen insgesamt 50 Millionen Euro zur Verfügung.

Antragsverfahren

Sie müssen einen Antrag stellen, um einen Härteausgleich zu erhalten. Diesen können Sie im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission für Straßenausbaubeiträge stellen.
Wichtig dabei ist, dass eine Antragstellung ausschließlich im Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich ist!
Anträge nach dem 31. Dezember 2019 werden nicht mehr berücksichtigt

Einen Härteausgleich können natürliche und juristische Personen erhalten, die Adressat(en) eines Bescheids zur Festsetzung eines Beitrags oder einer Vorauszahlung auf einen Beitrag für Straßenausbaumaßnahmen sind, sofern

  • der Bescheid zwischen dem 1. Januar 2014 und dem 31. Dezember 2017 erlassen wurde,
  • eine Zahlungspflicht in Höhe von mindestens 2.000 Euro besteht,
  • der Antragsteller zum Zeitpunkt der Antragstellung noch Eigentümer oder sonst dinglich Nutzungsberechtigter des betroffenen Grundstücks ist und
  • der Adressat maximal über ein zu versteuerndes Einkommen in Höhe von 100.000 Euro im Jahr des Bescheiderlasses verfügt. Wahlweise kann auch der Einkommensmittelwert des Dreijahreszeitraums angegeben werden, dessen letztes Jahr das Jahr des Bescheiderlasses ist.

Bei zusammen veranlagten Eheleuten beträgt die Einkommensobergrenze 200.000 Euro.
Bitte beachten
Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenausbaubeiträge (Beiträge für Verbesserung oder Erneuerung von Straßen). Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden.

Betrifft der Härtefallfonds auch Straßenerschließungsmaßnahmen (Strebs)?

Nein. Ein Härteausgleich erfolgt nur im Bereich der Straßenausbaubeiträge (Beiträge für Verbesserung oder Erneuerung von Straßen). Beiträge für Straßenerschließungsmaßnahmen (erstmalige Erschließung) können nicht ausgeglichen werden.

Wo kann ein entsprechender Antrag gestellt werden?