08.01.2020
Feuerwehrbedarfsplan - Was ist darunter zu verstehen?

In der Gemeinderatssitzung am 13.01.20, TOP 7, muss der Gemeinderat über den Feuerwehrbedarfsplan beraten und beschließen. Dazu einige weiterführende Informationen.

Die Gemeinden haben nach Art. 1 Abs. 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis dafür zu sorgen, dass drohende Brand- und Explosionsgefahren beseitigt und Brände wirksam bekämpft werden (abwehrender Brandschutz) sowie ausreichende technische Hilfe bei sonstigen Unglücksfällen oder Notständen im öffentlichen Interesse geleistet wird (technischer Hilfsdienst).

Zur Erfüllung diese Pflichtaufgabe muss jede Gemeinde einen Feuerwehrbedarfsplan erstellen. Dafür müssen folgende Analysen angestellt werden:

  • Gefährdungsanalyse
  • Risikoanalyse
  • Schutzzielfestlegung

Daraus ergibt sich die Ausstattung der gemeindlichen Feuerwehr zur Erfüllung des Schutzzieles

Nur so kann festgestellt werden, welche technische und personelle Ausstattung die Feuerwehr benötigt  und ob die Hilfsfrist in allen Gemeindeteilen eingehalten werden kann, Ergeben sich daraus Verbesserungsmöglichkeiten, werden diese entsprechend aufgearbeitet, mit dem Ziel, eine zügige Umsetzung zu erzielen.

Zusätzlich stellt der Feuerwehrbedarfsplan die Grundlage für mögliche Förderverfahren dar. 

Das Feuerwehrpersonal hat die umfangreichen Vorarbeiten erledigt. Für die abschließende Erstellung des Plans bedarf es der Unterstützung eines Fachbüros. Dafür wurden Angebote eingeholt. Das wirtschaftlichste Angebot wurde vom Büro IBG aus Heilsbronn, zum Preis von 7.400,-- € (netto) abgegeben.

Fördermittelbedarf besteht im Moment für die Ersatzbeschaffung für das TSF in Oberbreitenlohe (2020) und für das LF 16 (in den kommenden Jahren)

Die FREIEN WÄHLER unterstützen die zügige Erstellung dieses Bedarfsplanes. Hierbei ist für uns besonders wichtig,

  • dass wir für unsere freiwilligen Helfer die notwendigen Arbeitsmittel und persönliche Schutzausrüstung, den heutigen Anforderungen entsprechenden, zur Verfügung stellen und
  • dass für die Gemeindebürgerinnen und -bürger und die Infrastruktur entsprechender Feuerschutz besteht.

Vor wenigen Tagen mussten wir alle den tragischen Unfall auf der B2 miterleben, bei dem auch unsere Feuerwehrkräfte eingesetzt waren, und feststellen, wie wichtig es ist, eine einsatztaugliche Feuerwehr zu besitzen.

An dieser Stelle eine herzliches Dankeschön an alle ehrenamtlichen Hilfskräfte in unserer Gemeinde, die zu jeder Zeit für unsere Sicherheit sorgen.