• Angelegenheiten des Bau-, Wohnungs- und Siedlungswesens, des Straßen-, Brücken- und Kanalbaus, der Ortsplanung, der Beschaffung von Baugelände, Straßengrundabtretungen
  • Angelegenheiten des Natur- und Umweltschutzes einschließlich Verfahren zur Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaft
  • Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes und des Straßenverkehrsrechts
  • Grundstücksangelegenheiten der Gemeinde einschließlich Ausübung von Vorkaufsrechten Erteilung von Befreiungen, Ausnahmen und gemeindlichem Einverständnis soweit nicht wesentliche Grundlagen der gemeindlichen Bauleitplanung entgegenstehen. In den Fällen a,b,c,d,e bis zu einem Betrag von 35.000,-- je Einzelfall und soweit nicht der erste Bürgermeister selbständig entscheidet.