20.05.2021
Heike Günther - digitale Sitzungsteilname - Sitzung vom 10.05.2021

Röttenbach 10.05.21 - Mit entsprechendem Gemeinderatsbeschluss ist es seit März auch in Bayern erlaubt, Sitzungen teilweise (hybrid) digital abzuhalten.

Gemeinderat ändert die Geschäftsordnung entsprechend

Mit 4 Gegenstimmen waren sich die Räte fast einig, dass es sinnvoll ist, die Option zur Abhaltung hybrider/digitaler Sitzungen in die Geschäftsordnung aufzunehmen.

Zuschauern zusätzlich eine (stumme) Online-Teilnahme zu ermöglichen, z.B. durch das Veröffentlichen des "zoom links" wurde leider abgelehnt. Auch dies ließe sich in der Geschäftsordnung festlegen.

Die FREIEN WÄHLER stimmten geschlossen dafür, auch wenn es Bedenken bezüglich der Limitierung der digital Teilnehmenden auf maximal 6 Personen gibt. Denn wie bekommt man den Ton von den Anwesenden im Saal gut und verständlich an die Bild-Ton-Teilnehmer und umgekehrt? Dies wäre in einer reinen Online-Sitzung, in der maximal der Vorsitzende im Saal ist, viel einfacher sicherzustellen, da jede/r Teilnehmer ein eigenes Mikro und Kamera nutzen würde.

Was regelt der bayerische Landesbeschluss?

In der Sitzung stellt Bürgermeister Thomas Schneider das Schreiben des bayerischen Innenministeriums (IMS) vom 29.04. vor. In diesem werden Hinweise gegeben, wie der Mitte März vom bayerischen Landtag verabschiedete Kommunalrechtsbeschluss umgesetzt werden kann.

Durch die Landesregierung wurde die prinzipielle Erlaubnis erteilt, digitale Sitzungen abzuhalten. Ob die einzelnen Kommunen dies nutzen, bleibt ihnen selbst überlassen.

Die wichtigste Vorgabe: Mindestens der Vorsitzende muss im Sitzungsaal anwesend sein. Daher spricht das Gesetz von "hybriden" Sitzungen, im Gegensatz zu rein digitalen Sitzungen.

Durch diese Vorgabe soll jedem Ratsmitglied, wie auch Zuschauern, weiterhin die physische Teilnahme an den Sitzungen ermöglicht werden. Es soll also niemand gezwungen werden, digital teilzunehmen.

Die Landesregierung schafft mit diesem Gesetz nicht nur den Rahmen für digitale Sitzungen während der Corona-Pandemie, sondern hat auch den Anspruch, so zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit dem kommunalen Ehrenamt beizutragen.

Und die anderen?

Kommunalrecht ist Ländersache, und somit ist auch die Regelung digitaler Sitzungen länderspezifisch. In unserem Nachbarland Baden-Württemberg zum Beispiel hatte der Landtag bereits im Frühjahr 2020 digitale Sitzungen übergangsweise bis Ende 2020 ermöglicht.

Details regeln die Kommunen

Das Landesgesetz ist allerdings nur die erste Hürde. Eine weitere Voraussetzung, digitale/hybride Sitzungen tatsächlich durchzuführen, ist die Aufnahme dieser Möglichkeit in die Geschäftsordnung des Gemeinderats. Im gleichen Zug können die Kommunen weitere Einzelheiten zum Ablauf digitaler Sitzungen durch Festlegungen in der Geschäftsordnung regeln.

Die Verwaltung unserer Gemeinde Röttenbach brachte eine Ausarbeitung als Beschlussvorschlag in die Sitzung zur Abstimmung ein. Hier die wichtigsten Stichpunkte:

  • die Höchstzahl der zuschaltbaren Teilnehmer ist auf 6 Personen begrenzt (Beschlussvorschlag von 4 auf 6 geändert)
  • Sitzungen der Ausschüsse sind ausgenommen (Beschlussvorschlag von 1 auf 0 geändert)
  • der Wunsch zur Online-Teilnahme ist spätestens 1 Tag vor der Sitzung mitzuteilen
  • Zulassung erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung
  • Bildunterbrechungen der digital Teilnehmenden sind untersagt
  • Abstimmung erfolgt mündlich nach namentlichem Aufruf

 

Heike Günther, Gemeinderätin

Heike Günther, Gemeinderätin


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