04.02.2022
Bericht zur Aussschusssitzung "Bau und Grundstücksangelegenheiten"

Röttenbach - 04.02.22 - Einziger Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung war die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für das Bauvorhaben  Grundstück Flurnummer 213/4 der Gemarkung Mühlstetten (Ringstraße 27).

Sachverhalt:

Am 29.12.2021 wurde bei der Gemeinde Röttenbach der Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten (WE) eingereicht. Das Vorhaben ist auf dem Grundstück Flurnummer 213/4 der Gemarkung Mühlstetten (Ringstraße 27) geplant, welches im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1 „Westlich der Bahnlinie“ liegt.
Der Bebauungsplan enthält keinerlei Festsetzungen hinsichtlich der Anzahl der geforderten Stellplätze. Somit berechnet sich die benötigte Zahl der Stellplätze nach der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV).

Gemäß Ziffer 1.2 des Anhang 1 zur GaStellV sind bei einem Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten (WE) 9 Stellplätze nachzuweisen.

Hier wird sehr deutlich, in welchem Widerspruch veraltete Bebauungspläne (BBP) und Stellplatzverordnungen zu den heutigen Gegebenheiten und Ansprüchen stehen. Der Gemeinderat hat sich in der Vergangenheit dafür entschieden, dass bei Baumaßnahmen pro Wohneinheit zwei Stellplätze auszuweisen sind. Es würden also bei 8 WE 16 Stellplätze notwendig sein.

Der Ausschuss hatte sehr große Bedenken, dass sich dieses Bauvorhaben negativ auf den ruhenden Verkehr auswirkt und im gesamten öffentliche Raum in diesem Siedlungsbereich nur schwer verkraftet werden kann.

Der Ausschuss verweigerte Einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens

Der Ausschuss verweigerte daher Einstimmig die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens, da die Frage des ruhenden Verkehrs nicht ausreichend geklärt ist. Die Verwaltung wird mit dem Bauherren Kontakt aufnehmen, um entsprechende Lösungsmöglichkeiten zu finden. Der Antrag wird dann in einer der kommenden Ausschusssitzungen abschließend behandelt werden.


 

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