Röttenbach - Januar 2025 - Neben den Ausschussmitgliedern und dem Ausschussvorsitzenden waren zur ersten Sitzung im neuen Jahr fünf weitere Gemeinderatsmitglieder anwesend. Im Wesentlichen wurden drei Tagesordnungspunkte umfassend diskutiert:
- Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
- Unterhaltsarbeiten an Siedlungs- und Ortsverbindungsstraßen
- Energetische Infrastruktur
Überarbeitung des Flächennutzungsplanes
- Für die Ortsteile Unterbreitenlohe und Oberbreitenlohe empfiehlt der Bauausschuss in seinen einstimmigen Beschlüssen dem Gesamtgemeinderat die Überarbeitung der Flächennutzungspläne:
- Für den Ortsteil Unterbreitenlohe soll der Flächennutzungsplan in Zukunft für den Bereich der Flurnummern 650 und 650/19 ein Mischgebiet Dorf (MD) ausweisen.
- Für den Ortsteil Oberbreitenlohe empfiehlt der Ausschuss die Ausweisung eines Wohngebietes (WA), unter der Voraussetzung, dass die Gemeinde die dafür benötigten Flächen erwerben kann.
In beiden Fällen ist es das Ziel, für die in den Ortsteilen ansässigen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit für Wohnbebauung zu schaffen. Wir wollen somit dem Bevölkerungsrückgang in den Ortsteilen entgegenwirken und jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich in ihrer Heimatgemeinde niederzulassen.
Unterhaltsarbeiten an Siedlungs- und Ortsverbindungsstraßen
Für die in den nächsten Jahren anstehenden Straßenunterhaltsprojekte wurde folgende Priorisierung getroffen:
- Der Ausschuss entschied einstimmig, für den Bereich der Siedlungsstraßen - Ringstraße und Kellerweg in Mühlstetten - die notwendigen Planungen für die Straßen- und Kanalbauarbeiten, in Abstimmung mit dem Zweckverband, auf den Weg zubringen.
- Bei den Ortsverbindungsstraßen wurde die Gemeindeverbindungsstraße von Niedermauk zur Staatsstraße 2224 ( Spalter Kreuzung) priorisiert. Es wurde beschlossen, die Straßensanierung vom Ortsausgang bis zur Einmündung in die Staatsstraße zu planen. Von uns FREIEN WÄHLERN wurde ergänzt, dass bei den Planungen die Weiterführung des bestehenden Radweges Röttenbach - Niedermauk entsprechend berücksichtigt werden muss.
Energetische Infrastruktur
Am 01.02.2023 trat das "Wind-an-Land-Gesetz" in Kraft. Damit ist vorgesehen, dass bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windkraftanlagen an Land zur Verfügung stehen. Bürgermeister Schneider stellte dazu für unsere Gemeinde zwei Flächen vor, die für die Installation von Windkraftanlagen in Frage kommen könnten:
- Eine Fläche, die sich westlich von Mauk befindet und
- Eine weitere Fläche, nordöstlich des Sportgeländes TSV Röttenbach, im Waldbereich Keidelsau.
Fläche für ein Umspannwerk
Weiterhin stellte Schneider Flächen vor, die der Netzbetreiber der 380-kV-Stromleitung (Tennet) möglicherweise für den Bau eines Umspannwerks benötigt. Dieses Umspannwerk wäre im Zusammenhang mit der 380-kV-Stromleitung geplant, die durch unser Gemeindegebiet verläuft.
- Hier fasste das Gremium einen einstimmigen Beschluss, dass der Bau eines Umspannwerkes auf sogenannten Konversionsflächen durchaus vorstellbar wäre.
- Einer Umsetzung eines solchen Vorhabens auf landwirtschaftlich zusammenhängenden Flächen wurde jedoch widersprochen.
Es berichtet:
Franz Josef Mühling
Gemeinderat seit: Mai 2016
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