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23.11.2024
FREIE WÄHLER - Kommunalplolitische Weiterbildung der Gemeinderäte

Röttenbach - November 2024 - Man lernt nie aus. Unter diesem Motto fanden sich aus dem Landkreis Roth Gemeinderäte*innen zusammen, um sich über die Neuerungen im Kommunalrecht kompetent zu informieren. Die FREIEN WÄHLER Röttenbach hatten dieses kommunalpolitische Weiterbildungsseminar über das Bildungswerk für Kommunalpolitik Bayern e.V. (BKB) organisiert.

BKB-Referent Rüdiger Neubauer beleuchtete und erklärte im ersten Abschnitt die neuesten Änderungen im Kommunalrecht und deren Auswirkungen auf den Geschäftsgang des Gemeinderats.Im zweiten Teil wurden die Neuerungen im Kommunalrecht vorgestellt.

In regem Austausch und begleitet von vielen Fragen der Teilnehmer wurden die Themenfelder beleuchtet und anhand von vielen Beispielen aus der Praxis erklärt.

Die Teilnehmer brachten wiederum von ihrer Seite viele Erfahrungen aus ihren Sitzungen im Umgang mit der GO ein. Der Referent ließ keine Frage aus und konnte die Mandatsträgern umfassend beraten und aufklären.

Meinungen unserer Gemeinderäte zu dem über das BKB kostenlos veranstaltete Seminar:

Kai Stuckenberg:

„Das war für mich ein sehr informatives Seminar. Ich konnte etliche Neuigkeiten mitnehmen. Der Austausch mit den anderen Teilnehmenden waren auch sehr inspirierend. Diese Erfahrungen werden sich positiv auf meine weitere Gemeinderatstätigkeit auswirken.“

Elisabeth Fleischer & Franz Josef Mühling:

„Die Informationen, Erklärungen und der Meinungsaustausch mit den anderen Mandatsträgern waren eine tolle Bereicherung. Das erworbene Wissen wird in unsere Arbeit einfließen und so die Qualität unseres Handelns verbessern.“


Hier ein Überblick der Themen / Neuerungen die in dieser Weiterbildungsveranstaltung besprochen wurden:

Im ersten Teil wurden diese Punkte angesprochen;

  • Zuständigkeitsabgrenzung Gemeinderat — erster Bürgermeister:

Klärung, welche Aufgaben und Entscheidungen dem Gemeinderat obliegen und welche in der Zuständigkeit des ersten Bürgermeisters liegen, um Überschneidungen und Konflikte zu vermeiden.

  • Verhältnis Gemeinderat — Ausschüsse (Reklamationsrecht): Bestimmung, wie der Gemeinderat und seine Ausschüsse zusammenarbeiten und welche Rechte der Gemeinderat zur Überprüfung (Reklamation) der Ausschussentscheidungen hat.
  • Vertretung des ersten Bürgermeisters im Verhinderungsfall: Regelungen, wer den Bürgermeister bei Abwesenheit oder Verhinderung vertreten darf, um eine reibungslose Verwaltung sicherzustellen.
  • Antragsrecht und Antragsarten: Bestimmungen darüber, wer Anträge stellen darf (z. B. Gemeinderatsmitglieder oder Bürger) und welche Arten von Anträgen möglich sind (z. B. Sachanträge, Dringlichkeitsanträge).
  • Sitzungsvorbereitung: Planung und Organisation der Gemeinderatssitzungen, inklusive Agenda und Bereitstellung relevanter Informationen, um eine effiziente Sitzung zu gewährleisten.
  • Ladung und Heilung von Ladungsmängeln: Verfahren zur ordnungsgemäßen Einladung der Ratsmitglieder zu Sitzungen und zur Behebung von Fehlern bei der Einladung, um die Beschlussfähigkeit sicherzustellen.
  • Öffentlichkeit der Sitzung: Regelungen zur Transparenz der Gemeinderatssitzungen und wann sie öffentlich oder nicht-öffentlich abgehalten werden sollten.
  • Erweiterung der Tagesordnung: Vorgaben, unter welchen Umständen und wie die Tagesordnung einer Gemeinderatssitzung erweitert werden kann, um dringende Themen kurzfristig zu behandeln.
  • Persönliche Beteiligung: Regelungen zur Teilnahme der Ratsmitglieder an Sitzungen, einschließlich potenzieller Befangenheit und Interessenkonflikte.
  • Sachvortrag - Beratung - Abstimmung: Ablauf einer Gemeinderatssitzung von der Vorstellung eines Themas über die Beratung bis zur Abstimmung über einen Beschluss.
  • Detailaspekte der Abstimmung (Reihenfolge u. ä.): Festlegung der Reihenfolge und Art der Abstimmung, z. B. Handzeichen, geheime Wahl, um Transparenz und Ordnung zu gewährleisten.
  • Verschwiegenheitspflicht: Verpflichtung der Ratsmitglieder zur Geheimhaltung nicht-öffentlicher Informationen, um Vertraulichkeit in sensiblen Angelegenheiten zu gewährleisten.

Im zweiten Seminarteil besprach Neubauer die Neuerungen im Kommunalrecht:

  • Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes: Dieses Gesetz schützt Personen, die auf Missstände oder Rechtsverstöße innerhalb einer Organisation hinweisen (sogenannte „Whistleblower“). Die Umsetzung verlangt sichere Meldekanäle und Schutzmaßnahmen für Hinweisgeber vor Repressalien.
  • Bürgerentscheid - Erweiterung des Negativkatalogs: Der Negativkatalog listet Themen auf, zu denen keine Bürgerentscheide durchgeführt werden dürfen. Eine Erweiterung würde bestimmte Themen stärker einschränken und Bürgerentscheide auf spezifischere, zulässige Bereiche begrenzen.
  • Bürgerentscheid - Antragsloser Versand von Briefwahlunterlagen: Ein Vorschlag, der vorsieht, dass Bürger für einen Bürgerentscheid automatisch Briefwahlunterlagen erhalten, ohne diese separat beantragen zu müssen. Ziel ist eine höhere Wahlbeteiligung durch einfachen Zugang.
  • Bürgerversammlung - Livestream und Hybridversammlung: Dies ermöglicht eine Teilnahme an Bürgerversammlungen sowohl vor Ort als auch digital über einen Livestream. Der hybride Ansatz fördert Transparenz und Inklusion, indem mehr Bürger teilnehmen können.
  • Ersetzung von mandatsbedingten Betreuungskosten bei ehrenamtlich Tätigen: Hierbei geht es um die Übernahme von Kosten für Kinderbetreuung oder Pflege, die durch ehrenamtliche Tätigkeiten verursacht werden. Dies sollen die Hürden für ehrenamtliches Engagement senken.
  • Digitale Bekanntmachungen und Änderung der Bekanntmachungsverordnung (BekV): Anpassung der gesetzlichen Grundlagen, um amtliche Bekanntmachungen in digitaler Form zu ermöglichen, was Transparenz und Effizienz fördert und den Zugang zu Informationen erleichtert.
  • Inkompatibilitätsregelungen: Regeln, die verhindern, dass bestimmte Positionen oder Funktionen gleichzeitig ausgeübt werden dürfen, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Eine Überprüfung könnte sicherstellen, dass diese Regelungen aktuellen Anforderungen entsprechen.
  • Ortssprecher: Eine Position, die Bürgerinteressen in kleineren, oft ländlichen Ortsteilen vertritt und als Bindeglied zwischen Gemeinde und Ortsteil fungiert. Ortssprecher stärken die Bürgerbeteiligung auf lokaler Ebene.
  • Rechtsstellung des ersten Bürgermeisters und Höchstaltersgrenze: Anpassungen der rechtlichen Vorgaben und eine mögliche Altersobergrenze für das Bürgermeisteramt, die insbesondere auf die Frage der Eignung im höheren Alter abzielt.
  • Übertragung der Vertretungsbefugnis des ersten Bürgermeisters: Ermöglicht es dem Bürgermeister, bei Abwesenheit Aufgaben an andere Vertretungspersonen zu delegieren, um eine kontinuierliche Verwaltung sicherzustellen.
  • Sitzungen kommunaler Gremien: Regelungen, die die Durchführung, Teilnahme und Transparenz von Sitzungen in lokalen Gremien (z. B. Gemeinderatssitzungen) betreffen und Hybrid- oder Onlineformate miteinbeziehen.
  • Sitzungsniederschriften: Niederschriften dokumentieren die Inhalte und Entscheidungen kommunaler Sitzungen. Es wird nicht mehr verlangt, die abwesenden Gemeinderatsmitglieder in der Niederschrift festzuhalten. Der Abwesenheitsgrund darf aus Datenschutzgründen ohnehin nicht mehr festgehalten werden.
    Das bisherige gesetzliche Einsichtsrecht der Gemeindebürger wurde um ein Recht auf Kopien der Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats erweitert. Die Art der Kopien (elektronisch oder auf Papier) schreibt das Gesetz nicht vor.
  • Klimaschutzgesetz: Vorgaben zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen und Förderung von Klimaschutzmaßnahmen. Kommunen könnten durch lokale Maßnahmen und Projekte zur Einhaltung der Klimaziele beitragen.