19.07.2024
Fünf Jahre Volksbegehren - "Rettet die Bienen"

Röttenbach - München - Am 15. Juli 2024 wurde im Bayerischen Landtag eine Zwischenbilanz des Volksbegehrens "Rettet die Bienen!" gezogen. Seit 2019 gelten die Regelungen, die eine Erhaltung der Artenvielfalt und eine Verbesserung der Lebensräume in Bayern anstreben. Fachleute diskutierten über Erfolge und Herausforderungen. Trotz Fortschritten, wie die Ausweisung von Naturwäldern und der Streuobstpakt, bleibt der Trend des Artenschwunds bestehen. Wesentliche Ziele, wie die Reduktion von Pestiziden und der Ausbau des Biotopverbunds, sind noch nicht vollständig erreicht.

Gegenüberstellung mit den Forderungen des Volksbegehrens:

Das Volksbegehren hatte die Rettung der Artenvielfalt und Verbesserung der Lebensräume zum Ziel. Es forderte Änderungen im Bayerischen Naturschutzgesetz, was 2019 umgesetzt wurde.

Trotz positiver Entwicklungen in einigen Bereichen, wie Streuobstbäume und Naturwälder, sind viele Ziele wie die Erhöhung des Ökolandbaus auf 30 % und die Reduktion von Pestiziden um 50 % bis 2028 noch nicht erfüllt. Der Artenschutz bleibt ein dringendes gesamtgesellschaftliches Projekt.

Zusammenfassung der Veranstaltung "Fünf Jahre Volksbegehren Artenvielfalt"

Erfolge und Fortschritte:

  • Das Volksbegehren "Rettet die Bienen!" führte zu einer Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes.
  • Maßnahmen wie die Ausweisung von Naturwäldern, der Streuobstpakt, und die Etablierung von Gewässerrandstreifen zeigen positive Fortschritte.
  • Neun von 32 Indikatoren sind im grünen Bereich, sechs im gelben und sechs im roten.

Herausforderungen:

  • Der Artenschwund konnte verlangsamt, aber nicht gestoppt werden.
  • Der Zuwachs im Ökolandbau ist zu gering.
  • Es besteht Bedarf an einem besseren Biotopverbund.

Forderungen:

  • Dringender Ausbau des Biotopverbunds und Reduktion von Pestiziden.
  • Finanzierung und gesetzliche Regelungen sind essentiell, da Freiwilligkeit oft nicht ausreicht.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bay. Landtages hier.