Röttenbach - 18.02.21 - Auf Rückfrage der FREIEN WÄHLER bei der Gemeindeverwaltung konnten wir erfahren, dass der Grüngutcontainer am Freitag, 19.02.21, von der Firma Hofmann angeliefert wird.
Aufgrund der Witterungsverhältnisse konnte der Grüngutcontainer letzte Woche nicht aufgestellt werden. Damit kann der Frühjahrsputz im Garten am Wochenende beginnen.
Bitte diese Regeln beachten - Viele Singvögel brüten in Hecken
Ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder das Entfernen einer Hecke ist nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Das gilt auch für Gebüsche und Sträucher. Festgelegt ist das im Bundesnaturschutzgesetz, Paragraph 39: "Es ist verboten, (...) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen".