Di., 05.11.2024
10:30
Röttenbach - Öffentliche Gemeinderatssitzung 11.11.24 Tagesordnung und Hinweise
Ort: Gemeinde Röttenbach Rathaussaal
Röttenbach November 2024 - Am Montag, den 11. November 2024, lädt die Gemeinde Röttenbach zur nächsten öffentlichen Gemeinderatssitzung ein. Beginn ist um ca. 19:30 Uhr im Sitzungssaal. Diese Sitzung bietet zahlreiche Themen, die für unsere Bürger*innen von besonderem Interesse sind. Unter anderem steht das Dorfgemeinschaftshaus in Mühlstetten auf der Tagesordnung. Außerdem informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur 50-Jahrfeier im nächsten Jahr – ein Jubiläum, das gebührend gefeiert wird. Ein weiterer wichtiger Punkt auf der Tagesordnung ist die neue Grundsteuerberechnung ab 2025 und was diese für die Gemeinde und ihre Bürger*innen bedeutet.
Wie immer wird es auch eine Bürgerfrageviertelstunde geben, in der offene Fragen aus der Bürgerschaft beantwortet werden. Kommen Sie vorbei und nutzen Sie die Gelegenheit, sich direkt und persönlich zu informieren.
Schwerpunkte der Sitzung:
- Bürgerfrageviertelstunde
- Baurecht
- Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 23 "Freiflächenphotovoltaikanlage Unterbreitenlohe"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- BBP Nr. 6 "Oberbreitenlohe", 2. Änderung; Aufstellungsbeschluss
- Änderung des Flächennutzungsplanes; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
- Satzungsrecht
- Aufhebung der Satzung über den Besuch der offenen Ganztagsschule (OGTS)
- Aufhebung der Gebührensatzung für den Besuch der offenen Ganztagsschule (OGTS)
- Städtebauförderung Bedarfsmitteilung 2025
- Dorferneuerung - Mühlstetten - Dorfgemeinschaftshaus
- Bekanntgabe einer dringlichen Anordnung
- Sachstand 50-Jahrfeier
- Sachstand Grundsteuer
Quelle der Tagesordnung:
Ratsinformationssystem (RIS) der Gemeinde Röttenbach
Wie immer finden Sie nach der Sitzung auf unserer Internetseite die Besprechungsergebnisse. Unsere Gemeinderäte*innen halten Sie auf dem Laufenden. Informationen aus erster Hand.
Die Gemeinderäte*innen der FREIEN WÄHLER würden sich freuen, wenn Sie an der Gemeinderatssitzung als Zuhörer teilnehmen würden. Vielleicht haben Sie ein eigenes Anliegen, das Sie in der Bürgerfrageviertelstunde vorbringen möchten.