18.06.2020
Senkung der Mehrwertsteuer, Kinderbonus, Hilfen für Unternehmen

Röttenbach Juni 2020 - Die Bundesregierung hat zahlreiche Steuererleichterungen auf den Weg gebracht. Sie sollen dazu beitragen, die deutsche Wirtschaft schnell aus der Krise zu führen und fit für die Zukunft zu machen. Hier Informationen zum

Kinderbonus

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend schreibt auf seiner Internetseite

Der Kinderbonus wird im Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz vom Bundesfinanzministerium geregelt

 

Wer erhält einen Kinderbonus?

Der Kinderbonus wird für alle Kinder, für die im September 2020 ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in zwei Raten in Höhe von 150 Euro im September und im Oktober 2020 ausgezahlt. In allen anderen Fällen, das heißt für Kinder, für die in einem anderen Monat im Jahr 2020 ein Kindergeldanspruch besteht, wird der Kinderbonus ebenfalls zeitnah, aber nicht zwingend im September und Oktober und nicht zwingend in zwei Raten gezahlt. Die weiteren Einzelheiten werden im Verwaltungswege entschieden.

Der Kinderbonus wird nicht auf Leistungen nach dem SGB II oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet und beim Kinderzuschlag und dem Wohngeld nicht als Einkommen berücksichtigt.

Bei getrennten Eltern erhält der alleinerziehende Elternteil den Kinderbonus mit dem Kindergeld ausgezahlt. Der Barunterhaltspflichtige kann dann über das Unterhaltsrecht die Hälfte der Kinderbonuszahlungen von seiner Zahlung abziehen, wenn er Mindestunterhalt oder mehr leistet oder das Kind hälftig betreut. So profitieren beide Eltern vom Kinderbonus und Ungerechtigkeiten werden vermieden."

Weitere Informationen

sind auf der Internetseite der Bundesregierung zu finden. Siehe verwandte Links auf dieser Seite:


Wie immer es zählen die Informationen aus erster Hand.