Röttenbach Mai 2022 - Im ursprünglichen Bebauungsplan des Baugebietes „Am Lerchenfeld“ wurde aufgrund eines Missverständnisses verboten, dass die Grundstücke an der Stirner Kreisstraße einen Zaun an der Grundstücksgrenze errichten dürfen.
Die Anwohner sorgen sich um die Sicherheit ihrer Kinder
Da die Anwohner Angst um ihre Kinder haben, wurde noch einmal mit dem Landratsamt gesprochen. Das Landratsamt teilte mit, dass Zäune errichtet werden dürfen, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen können. Dies ist bei Kreisstraßen per Gesetz so vorgeschrieben. (siehe Link)
Für die FREIE WÄHLER ist in diesem Fall der Schutz der Kinder wichtiger, als die Optik von Gartenzäunen
Für uns FREIE WÄHLER ist der Kinderschutz wichtiger, als die Optik von verschiedenen Gartenzäune. Deswegen haben wir uns dafür ausgesprochen, dass dort entsprechende Zäune errichtet werden dürfen. Jedoch mit der Einschränkung, dass die Zäune nicht aus Plastikmaterial bestehen dürfen.
Der Beschluss wurde nicht einstimmig gefasst - fünf CSU-Gemeinderäte stimmten dagegen
Zum Glück wurde entschieden, den Bebauungsplan entsprechend zu ändern. Sieben Gemeinderäte waren dafür, fünf Gemeinderäte der CSU waren dagegen.
Wohngebiet "Am Lerchenfeld" - Stirner Straße
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