• Angelegenheiten der Jugendpflege
  • Angelegenheiten der kommunalen Kindertagesstätten — insbesondere auch Personalangelegenheiten, wie die Entscheidungen über die Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten und von Arbeitern, sowie der Verringerung oder Ausweitung der Arbeitszeiten der Beschäftigten im Haus für Kinder Röttenbach, soweit nicht der Bürgermeister zuständig ist
  • Angelegenheiten im Rahmen des Zuständigkeitsbereichs der Gemeinde Röttenbach für Kindertagesstätten anderer Träger
  • Angelegenheiten der Familienförderung
  • Angelegenheiten der Seniorenarbeit
  • Angelegenheiten der Kinderförderung
  • Kinder- und Jugendsozialarbeit.