Aufgaben des Ausschusses und aktuelle Berichte

Der Ausschuss behandelt Angelegenheiten:

  • der allgemeinen Verwaltung
  • des Gewerbewesens
  • der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
  • des Gesundheits- und Sozialwesens
  • der öffentlichen Einrichtungen
  • der Wirtschaftsförderung, ohne Bau- und Umweltangelegenheiten
  • Gewährung von Zuschüssen, auch in der Form unentgeltlicher Nutzungsüberlassungen von Räumen, an Vereine und Verbände
  • des Fremdenverkehrs und dessen Förderung
  • der Kultur und Gemeinschaftspflege
  • der Erwachsenenbildung
  • der Friedhöfe
  • der digitalen Infrastruktur
  • des Finanz- und Steuerwesens
  • der Haushaltsvorberatung und Empfehlungsbeschluss an den Gemeinderat


Mitglieder des Ausschusses:

Vorsitz:
Schlosser, Lisa, (FWG) 

Stuckenberg, Kai, Gemeinderat (FWG)
1. Vertreter: Stephan Schneider
2. Vertreter: Franz Josef Mühling

Gerstner, Michael, Gemeinderat,(CSU)
1. Vertreter: Alfred Knäblein
2. Vertreter: Marcel Kauschka

Kranz, Moritz, Gemeinderat (SPD)
1. Vertreter: Richard Fleischer
2. Vertreter: Johannes Schmidt
3. Vertreterin: Heike Günther

Riedl, Christian, Gemeinderat (CSU)
1. Vertreter: Marcel Kauschka
2. Vertreter: Alfred Knäblein


 

29.06.2020
Pflasterarbeiten für den Friedhof in Mühlstetten

Röttenbach-Mühlstetten- Juni 2020 - In der Gemeinderatssitzung vom 22.06.2020 wurde die weitere Vorgehensweise der Durchführung der notwendigen Pflasterarbeiten für den Mühlstettener Friedhof besprochen. Für das Haushaltsjahr 2020 wurden dafür bereits Gelder (5.000€ für 2020) eingestellt, die jedoch für eine komplette Wegesanierung nicht ausreichen werden.

Nach Vorschlag der FREIEN WÄHLER, nicht nur die Wegeflächen zu betrachten, sondern vielmehr auf eine konzeptionell ausgerichtete Gestaltungsaufwertung der Friedhofsanlage zu achten, wurde der Tagesordnungspunkt  zur weiteren Abstimmung der erforderlichen Maßnahmen in den Bauausschuss verwiesen. 

Es wurde auch seitens der FREIEN WÄHLER nochmals eindringlich darauf hingewiesen, dass im Vorfeld von Maßnahmendurchführungen eine rechtzeitige Information und Einbindung der betroffenen Gräberbetreiber zu erfolgen hat.